SCHRITT FÜR SCHRITT ANLEITUNG
Lassen sie sich vom Arzt die Notwendigkeit für ein Elektromobil bescheinigen. Darüber hinaus ist es ggf. sinnvoll, sich die Notwendigkeit von weiteren Stellen bestätigen zu lassen, etwa Fachärzten, Therapeuten, o.ä..
Mit der Bescheinigung gehen sie zum Fachhändler (Köpke-Healthcare) und lassen sich beraten. Fahren Sie ihr Elektromobil zur Probe und lassen sie sich die genaue Bezeichnung für den Arzt mitgeben. Die Krankenkassen haben Verträge mit festen Sanitätshäusern oder Fachgeschäften. An diese sind Sie bei der Auswahl gebunden.
Wichtig: Das gewünschte Elektromobil muss über eine Hilfsmittelnummer verfügen!
Teilen Sie ihrem Arzt die Hilfsmittelnummer mit. Dieser stellt Ihnen dann eine Verordnung mit Hilfsmittelnummern aus. Wichtig: Je besser die Notwendigkeit vom Arzt erläutert wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Bitten Sie den Arzt außerdem darum, die genaue Bezeichnung des von Ihnen gewünschten Elektromobil in die Verordnung zu übernehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie ihr Fahrzeug bekommen, welches Sie ausgewählt haben.
Achtung: Hilfsmittel wie Elektro Scooter fallen nicht unter das Arzneimittelbudget. Somit ist der Arzt an keine Kostengrenze gebunden – vorausgesetzt die Verordnung ist korrekt ausgefüllt.
Die Verordnung legen Sie dann im Fachgeschäft vor, wo geprüft wird, ob das Elektromobil für Sie geeignet ist. Zusammen mit einem Kostenvoranschlag leitet das Fachgeschäft die Verordnung dann an Ihre Krankenkasse weiter.
Die Krankenkasse bewilligt Ihren Antrag und übernimmt die Kosten für Ihr Elektromobil ganz oder anteilig.
Hinweis: Darauf ob Sie ein neues oder gebrauchten Elektromobil bekommen, haben Sie keinen Einfluss.
Sollten die Krankenkasse das Elektromobil nicht im ersten Schritt genehmigen, wird in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) tätig. Dieser prüft noch einmal genauer, ob eine Notwendigkeit vorliegt und ob Sie in der Lage sind, das Elektromobil zu bedienen.
Sollte der Antrag von der Krankenkasse nicht bewilligt werden, können Sie Widerspruch einlegen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihnen der Arzt die Notwendigkeit des Elektromobil als Hilfsmittel attestiert.
Das Elektromobil, welches Sie erhalten, ist jedoch nur eine Leihgabe und verbleibt im Besitz des Sanitätshaus bzw. Fachhändler (Köpke-Healthcare). Läuft die Verordnung aus, meldet sich dieser bei Ihnen und regelt die weiteren Schritte mit der Krankenkasse. Sie müssen lediglich einen neue Verordnung einreichen.
Darüber hinaus sind die sogenannten Kassab-Modelle in der Regel keine Neufahrzeuge, sondern gebrauchte Elektromobile. Alternativ können Sie auch ein Elektromobil mieten.
Hinweis: Sollte Ihre Gehfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufen worden sein, kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger in frage – und nicht die Gesetzliche Kranken – bzw. Pflegeversicherung.
Sollte Ihr Antrag auf Leistungszuschuss für ein Elektromobil auch nach dem Widerspruch abgelehnt werden, müssen Sie dieses privat erwerben. Der Vorteil: Sie sind nicht an Vorgaben gebunden zu Geschwindigkeit, Motorleistung, Bedienbarkeit, Reichweite, Qualität oder Ausstattung.
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