leistungszuschuss

SCHRITT FÜR SCHRITT ANLEITUNG

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Lassen sie sich vom Arzt die Notwendigkeit für ein Elektromobil bescheinigen. Darüber hinaus ist es ggf. sinnvoll, sich die Notwendigkeit von weiteren Stellen bestätigen zu lassen, etwa Fachärzten, Therapeuten, o.ä..

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Die Verordnung legen Sie dann im Fachgeschäft vor, wo geprüft wird, ob das Elektromobil für Sie geeignet ist. Zusammen mit einem Kostenvoranschlag leitet das Fachgeschäft die Verordnung dann an Ihre Krankenkasse weiter.

WICHTIG: KRANKENKASSEN TRAGEN DIE KOSTEN NUR FÜR ELEKTROMOBILE BIS MAX. 6 KM/H.

WENN SIE EIN MODELL MIT HÖHERE GESCHWINDIGKEIT WÜNSCHEN, MÜSSEN SIE DIE MEHRKOSTEN SELBER TRAGEN.

Das Elektromobil, welches Sie erhalten, ist jedoch nur eine Leihgabe und verbleibt im Besitz des Sanitätshaus bzw. Fachhändler (Köpke-Healthcare). Läuft die Verordnung aus, meldet sich dieser bei Ihnen und regelt die weiteren Schritte mit der Krankenkasse. Sie müssen lediglich einen neue Verordnung einreichen.

Darüber hinaus sind die sogenannten Kassab-Modelle in der Regel keine Neufahrzeuge, sondern gebrauchte Elektromobile. Alternativ können Sie auch ein Elektromobil mieten.

Hinweis: Sollte Ihre Gehfähigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufen worden sein, kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger in frage – und nicht die Gesetzliche Kranken – bzw. Pflegeversicherung.

Sollte Ihr Antrag auf Leistungszuschuss für ein Elektromobil auch nach dem Widerspruch abgelehnt werden, müssen Sie dieses  privat erwerben. Der Vorteil: Sie sind nicht an Vorgaben gebunden zu Geschwindigkeit, Motorleistung, Bedienbarkeit, Reichweite, Qualität oder Ausstattung.

1. KÖPKE VERSPRECHEN

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2. GRATIS PROBEFAHRT


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3. LEISTUNGS ZUSCHUSS


Sie können sich viele unserer Leistungen bezuschussen lassen! Wir helfen Ihnen bei diesem Thema gern mit unserer jahrelangen Erfahrung weiter.

4. PERSÖNLICHE BERATUNG

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